Logopädie ist eine Kassenleistung
Schwerpunkt der Praxis ist die Behandlung von Sprech-, Sprach-, Stimm- und Schluckstörungen bei Erwachsenen und Kindern. Die Praxisgemeinschaft „Logopädie im Städtle“ ist für alle gesetzlichen Krankenkassen und für Privatpatienten zugelassen. Verordungen für die logopädische Behandlung erhalten Sie von Ihrem Haus-, Kinder- oder Facharzt. Ohne Rezept ist keine Behandlung möglich.
Die Kosten für eine logopädische Behandlung übernimmt ihre Krankenkasse.
In der gesetzlichen Versicherung entstehen dadurch bei Rezepten für Kinder für Sie keine eigenen Kosten.
Bei Erwachsenen sind wir durch den Gesetzgeber verpflichtet, 10.00 € Verordnungsgebühr und 10% als Eigenanteil in Rechnung zu stellen. Den genauen Betrag teilen wir Ihnen bei Aufnahme einer Therapie mit.
Als privat versicherter Patient schließen Sie mit uns einen Behandlungsvertrag ab. Die Rechnung für die logopädische Behandlung reichen Sie dann zur Erstattung der Kosten bei Ihrer PKV ein. Auf Wunsch senden wir Ihnen vorab einen Kostenvoranschlag zu, damit Sie die Höhe der Kostenübernahme bei Ihrer PKV abklären können.