Leistungen und Preise

Logopädie ist eine Kassenleistung

Schwerpunkt der Praxis ist die Behandlung von Sprech-, Sprach-, Stimm- und Schluckstörungen bei Erwachsenen und Kindern. Die Praxis „Logopädie im Städtle“ ist für alle gesetzlichen Krankenkassen und für Privatpatienten zugelassen. Verordungen für die logopädische Behandlung erhalten Sie von Ihrem Haus-, Kinder- oder Facharzt. Ohne Rezept ist keine Behandlung möglich.

Die Kosten für eine logopädische Behandlung übernimmt ihre Krankenkasse.

In der gesetzlichen Versicherung entstehen dadurch bei Rezepten für Kinder für Sie keine eigenen Kosten. 

Bei Erwachsenen bin ich durch den Gesetzgeber verpflichtet, 10.00 € Verordnungsgebühr und 10% als Eigenanteil in Rechnung zu stellen. Den genauen Betrag teile ich Ihnen bei Aufnahme einer Therapie mit.

Als privat versicherter Patient schließen Sie mit mir einen Behandlungsvertrag ab. Die Rechnung für die logopädische Behandlung reichen Sie dann zur Erstattung der Kosten bei Ihrer PKV ein. Auf Wunsch sende ich Ihnen vorab einen Kostenvoranschlag zu, damit Sie die Höhe der Kostenübernahme bei Ihrer PKV abklären können.